Arbeitsrecht und Outplacementberatung

Im Bereich des Arbeitsrechts berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, beispielsweise betreffend

◦ Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen

◦ Befristung

 ◦ Lohn und Gehalt

 ◦ Tarifvertrag

 ◦ Betriebliche Übung

 ◦ Mutterschutz

 ◦ Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

 ◦ Abmahnung

 ◦ Mobbing

 ◦ ordentliche und außerordentliche Kündigung

 ◦ Kündigungsschutzklage

 ◦ Aufhebungsvertrag

 ◦ Abfindung

 ◦ Arbeitszeugnis

 Urlaubsabgeltung

◦ Betriebsverfassungsrecht

 ◦ Betriebsübergang

  Scheinselbständigkeit

 

 

Außerdem biete ich befristete und unbefristete Outplacement-Einzelberatungen an. Diese Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiter, die als professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung und Neupositionierung dient, wird in der Regel vom bisherigen Arbeitgeber des ausscheidenden Arbeitnehmers finanziert. Befristete Outplacement-Programme werden von mir angeboten mit einer Dauer von drei, sechs, neun oder zwölf Monaten. Unbefristete Einzelberatungen enden in der Regel erst dann, wenn der Arbeitnehmer eine neue Stelle gefunden hat. Als Outplacement-Berater coache ich den Arbeitnehmer und helfe ihm bei der Jobsuche. Ich identifiziere potenzielle Arbeitgeber, optimiere Bewerbungen und entwickele mit dem Arbeitnehmer zusammen eine Bewerbungsstrategie. Eine Outplacement-Beratung ist allerdings keine Personalvermittlung. Der Berater leistet in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe.

 

Die Kosten einer Outplacement-Beratung sind sehr unterschiedlich, da es hierfür auf mehrere Faktoren bei der individuellen Beratungsleistung ankommt, wie z. B. Dauer und Intensität der Beratung, Höhe des Jahreseinkommens, Abrechnung auf Stundenbasis oder Pauschalhonorar etc.


Kanzlei Sofan

Kontakt

 

Rechtsanwaltskanzlei Sofan
Rechtsanwältin Layla Sofan
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72072 Tübingen

 

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